THUMMEL Veranstaltungsbedarf

AGB Vermietung

Allgemeine Mietbedingungen für Zelte und Mobiliar


1. Preise

Bei den vorgenannten Preisen handelt es sich um reine Mietpreise für ein Wochenende inklusive Transporte bis 15 km.



2. Lieferung

Der Mieter ist besorgt, dass die ungehinderte Zufahrt zu dem Montagegelände gewährleistet ist. Bei Grossanlässen oder Privatgelände ist, falls nötig, eine entsprechende Zufahrtsbewilligung zu besorgen.
Bei Verzögerungen oder Wartezeiten behält sich der Vermieter das Recht vor, entsprechende Zusatzaufwendungen in Rechnung zu stellen.



3. Montage und Demontage

Der Mieter verpflichtet sich, falls er das Zelt nicht komplett montiert gemietet hat, 5 gute Arbeitskräfte zum auf/abladen sowie zur Montage/ Demontage zur Verfügung zu stellen..



4. Versicherung

Das Mietmobiliar und die Zelte sind gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Werden dem Mieter Fahrzeuge oder Anhänger zur Verfügung gestellt, gelten spezielle Haftungsbestimmungen.
Versicherung für Vandalismus, Terror, Diebstahl, Fehlbedienung, Transport durch den Mieter, Schäden an Werkleitungen wie Kanalisation, Telefon, Wasser etc. und Schäden an Dritteigentum ist Sache des Mieters.
In der Winterzeit ist der Mieter besorgt, dass der Schnee vom Zeltdach geräumt wird. Bei Einsturzgefahr infolge Nichtbeachtung lehnen wir jede Haftung ab.



5. Zahlung

10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Unsicherheiten behalten wir uns das Recht auf eine Vorauszahlung eines Teilbetrages oder der gesamten Summe vor.
Bei vorzeitigem Vertragsrücktritt innerhalb von 3 Wochen vor dem Montage- oder Liefertermin verrechnen wir 30% der Auftragssumme.
Der Mietgegenstand ist und bleibt vollumfängliches Eigentum des Vermieters.


6. Reinigung

Sofern dass Mietmobiliar in stark verschmutztem Zustand zurückgegeben wird, gehen die anfallenden Reinigungs- und Instandstellungskosten zu Lasten des Mieters.
Grillieren und frittieren innerhalb des Zeltes ist untersagt. Ebenfalls dürfen für die Dekoration keine abfärbende Materialien ( Crêpe-Papier ) und Kunststoff-Klebeband verwendet werden.
Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in jedem Fall Sitz des Vermieters.





März 2010, THUMMEL Veranstaltungsbedarf





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